Das Wochenbett dauert sechs bis acht Wochen nach der Geburt. Sie wachsen in die Rolle der Mutter, ihr Partner ist nun Vater. Gemeinsam lernen Sie ihr Kind kennen. In Ihrem Körper passieren nochmals viele Veränderungen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, Sie in dieser Zeit in Ihrem Vertrauen ins Eltern Sein zu stärken. Als Hebamme überwache ich die Rückbildungsvorgänge Ihres Körpers und gebe meine Erfahrungen bei der Pflege und dem Kennenlernen Ihres Kindes weiter. Das Gedeihen Ihres Kindes beobachte ich an Gewicht und Verhalten. Ist es Ihr Wunsch zu Stillen, unterstütze ich Sie dabei. Bei Regelabweichungen oder Auffälligkeiten arbeite ich eng mit Gynäkologen und Kinderärzten zusammen. Während der gesammten Wochenbettzeit bin ich telefonisch für Sie erreichbar.

 

Die Kosten werden bis zum 56. Tag nach der Geburt von der Grundversicherung übernommen. Ausnahme Pikettgeld. Bitte lesen Sie die unten angefügte Erklärung. Melden Sie sich idealerweise vor dem Geburtstermin für eine Wochenbettbegleitung an.

 

Download
SHV_3_Einwilligungserklaerung-Patientenf
Adobe Acrobat Dokument 133.1 KB
Download
Anmeldung und Allgmeine Bedingungen Woch
Adobe Acrobat Dokument 111.5 KB

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Pikettgeld

Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege über Wochen in Ruf-Bereitschaft und müssen für die angemeldeten Frauen rund um die Uhr erreichbar sein. Die Einsätze erfolgen meist kurzfristig, oft am Abend oder an Wochenenden. Die Hebamme verpflichtet sich, falls notwendig, eine Vertretung zu organisieren. Diese Dienstleistungen und Bereitschaftsdienst ist durch die Krankenpflege-Grundversicherung in der Regel nicht gedeckt.

 

In einigen Kantonen wird das Pikettgeld von den Hebammen in Rechnung gestellt. Es laufen Bemühungen, diese Sache gesamtschweizerisch zu regeln. Es gibt Gemeinden, die jetzt schon bereit sind, diesen Bereitschaftdienst der Hebamme zu entschädigen. Im Kanton Glarus wird  das "Wartgeld" für die Hebamme  bei einer Hausgeburt,  bei ambulanter Wochenbettbetreung ( Austritt aus dem Spital vor 24 Stunden nach der Geburt) von der Gemeinde bezahlt.

Bei einer Entlassung nach 24 Stunden muss ich Ihnen den einmaligen Betrag von 125.00 CHF persönlich in Rechnung stellen.